Grün-Rot beschließt Rechtsverordnung zur Deckelung von Mietsteigerungen

Veröffentlicht am 10.06.2015 in Pressemitteilungen

Absenkung der Kappungsgrenze und Mietpreisbremse kommen in Freiburg zur Anwendung.

Die Mieten im Land bezahlbar zu halten - das ist ein wichtiges Ziel der grün-roten Regierungskoalition. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung am Dienstag eine Rechtsverordnung zur Absenkung der allgemeinen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen, wonach in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gedeckelt werden. Bislang waren Erhöhungen um bis zu 20 Prozent möglich. 

„Freiburg ist eine von 44 Städten in Baden-Württemberg, in der die Absenkung der Kappungsgrenze ab 1. Juli zur Anwendung kommt", teilten die beiden Landtagsabgeordneten Gabi Rolland (SPD) und Edith Sitzmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen, heute mit: „Wohnen darf kein Luxus sein. Deshalb ist es richtig, dass in Freiburg mit verschiedenen Mitteln deutlich ansteigende Mieten gebremst werden." Neben der Absenkung der Kappungsgrenze wird in Freiburg auch eine Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen von Wohnungen in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre gelten. 

„Freiburg ist außerdem für die Anwendung der Mietpreisbremse vorgesehen", informieren die beiden Abgeordneten. Anders als bei der Absenkung der Kappungsgrenze, die sich auf bestehende Mietverhältnisse bezieht, greift die Mietpreisbremse bei Wohnungen, die zur Vermietung angeboten werden. Auch die Mietpreisbremse ist auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten beschränkt, dort dürfen Mieten bei einer Wiedervermietung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Den Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung hat die Landesregierung vor kurzem zur Anhörung frei gegeben. Bis zum 10. August haben Städte und Gemeinden Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. 

„Die Erfahrung zeigt, dass in einigen Städten und Gemeinden die Mieten bei Wiedervermietungen deutlich angehoben werden", erklärt Sitzmann. „Das ist nicht mehr nur für einkommensschwache Familien ein Problem, es trifft auch Durchschnittsverdiener. So wird es zunehmend schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Diese Entwicklung müssen wir abbremsen", fügt Rolland hinzu.

 Neben den Rechtsverordnungen setze die Landesregierung noch auf weitere Instrumente, vor allem auf die Wohnraumförderung. „Dafür haben wir die Mittel für die Jahre 2015 und 2016 erhöht - insgesamt 150 Millionen Euro stehen zur Verfügung." Die Förderung komme in erster Linie Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen zugute. „Sie haben es auf den angespannten Wohnungsmärkten mit hohen Mieten besonders schwer. Sie dürfen wir mit ihren Sorgen nicht alleine lassen", so Sitzmann und Rolland abschließend. 

HINTERGRUND:
Mit dem ersten wohnungspolitischen Maßnahmenpaket haben Kommunen seit 2013 die Möglichkeit, die Wohnungsmärkte sozialer zu gestalten. Bei Wohnungsmangel können sie ein Zweckentfremdungsverbot erlassen, so dass Wohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde in andere Zwecke überführt werden können. Zum anderen wurde eine Umwandlungsverordnung erlassen. Sie ist der rechtliche Rahmen, damit Gemeinden bei Umwandlungsspekulationen der Verdrängung von Mietern entgegen wirken können.

Die Mietpreisbremse wird in Baden-Württemberg ebenfalls umgesetzt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten bei Wiedervermietungen dann die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens zehn Prozent übersteigen. Insgesamt 68 Städte und Gemeinden hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft als mögliche Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert, in denen die Mietpreisbremse zum Tragen kommen soll. Bei der Ermittlung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt wurden neben dem jeweiligen Wohnungsversorgungsgrad, dem durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen sowie der daraus örtlich resultierenden Warmmietenbelastungsquote auch die sogenannten Angebotsmieten berücksichtigt. Das sind die Mieten, die für wieder zu vermietende Wohnungen verlangt werden.