Ausschreibung der Programme der städtebaulichen Erneuerung 2015 gestartet

Veröffentlicht am 08.08.2014 in Pressemitteilungen

Staatssekretär Ingo Rust hat den Startschuss für die Ausschreibung der Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2015 gegeben: „Städte und Gemeinden können ab sofort wieder Anträge für das kommende Jahr stellen“, sagte Rust zum Ausschreibungsbeginn.

Das Bewilligungsvolumen für das Jahresprogramm 2015 wird erst im Rahmen der Beratungen des Bundes- und Landeshaushalts 2015 festgelegt. Im Jahr 2014 haben Bund und Land insgesamt 202 Millionen Euro für die städtebauliche Erneuerung bereitgestellt. Der Bund hat im Jahr 2014 die Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung von bundesweit 455 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro erhöht, davon entfielen rund 59,3 Millionen Euro auf das Land Baden-Württemberg. 

Anträge für die Programme der städtebaulichen Erneuerung können über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium gestellt werden. Die Förderprogramme gelten für alle Landesteile, unabhängig davon, ob sie städtisch oder ländlich geprägt sind.

Die Ausschreibung bezieht sich auf das Landessanierungsprogramm sowie die Bund-Länder-Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz sowie Kleinere Städte und Gemeinden. 

Die Programmausschreibung steht aktuell unter www.stadterneuerung-bw.de zur Verfügung. 

Direktlink: http://mfw.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-wirtschaft/arbeiten-und-leben/staedtebaufoerderung/foerderschwerpunkte-und-programme/ 

Mehr Informationen:

Die aktuellen Förderschwerpunkte sind: 

· Stärkung bestehender Zentren, Profilierung der kommunalen Individualität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz

· Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf - insbesondere in Gebieten mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen

· Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und zum altersgerechten Umbau von Wohnungen),

· ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten,

· Neustrukturierung und Umnutzung baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, für andere Nutzungen, z. B. den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,

· Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken. 

Ein Fördervorrang wird für die Konversion bisher militärisch genutzer Flächen sowie für Kommunen gewährt, deren Handlungsfelder aus einer kommunalen Energiekonzeption abgeleitet sind, soweit diese ein Bestandteil eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist.

Pressemitteilung vom 8. August 2014 vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg