Grün-rote Landesregierung fördert Neubau der Sporthalle am Berufsschulzentrum in der Bissierstraße mit 600.000 Euro

Veröffentlicht am 04.05.2015 in Pressemitteilungen

Gabi Rolland MdL (SPD): „Endlich können Schülerinnen und Schüler von Gertrud-Luckner-, Edith-Stein- und Friedrich-Weinbrenner-Schule in einer eigenen Sporthalle trainieren."

Der Neubau der Sporthalle am Berufsschulzentrum in der Bissierstraße wird von der grün-roten Landesregierung mit 600.000 Euro gefördert. Dies erfuhren die beiden Freiburger Wahlkreisabgeordneten Edith Sitzmann (Grüne) und Gabi Rolland (SPD) heute aus dem Kulturministerium. Auf dem Gelände des Berufsschulzentrums entsteht eine Dreifeldhalle, die zum Schuljahresbeginn 2016/17 bezugsfertig sein soll. Die Mittel stammen aus dem Landesprogramm kommunale Sportstättenbauförderung 2015, insgesamt werden durch das Programm 84 Projekte mit insgesamt 12,5 Mio. Euro gefördert. 

Bei der Planung der Halle wurde großen Wert auf Barrierefreiheit gelegt. So bieten Umkleideräume und Flure genügend Raum für Rollstuhlfahrer. „Damit bekommt Freiburg eine geeignete Halle für den Rollstuhlsport. Gerade der Sport bietet gute Möglichkeiten der Inklusion.“, so Edith Sitzmann MdL, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Baden-Württembergischen Landtag. Gabi Rolland MdL (SPD) freut sich für die Schüler des Berufschulzentrums: „Schon beim Bau des Berufsschulzentrums 1979 war eine Sporthalle geplant. Es ist gut, dass die über 4500 Schülerinnen und Schüler nun endlich eine eigene Sporthalle bekommen.“  

Hintergrund:
Insgesamt fördert das Land im Jahr 2015 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rd. 12,5 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.
  
Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.