Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe Corona: Gabi Rolland: „Mehr Flexibilität ist dringend nötig!“

Veröffentlicht am 04.01.2022 in Pressemitteilungen

Das Rückmeldeverfahren der Soforthilfe Corona stößt bei vielen Betrieben negativ auf. „Der Berechnungszeitraum liegt sichtlich ungünstig“, berichtet die SPD-Landtagsabgeordnete Gabi Rolland. Nun seien die drei Monate ab Antragstellung maßgeblich für die Berechnung. Dabei waren aber oft schon vor Antragstellung massive Umsatzeinbrüche oder komplette Ausfälle zu beklagen, wohingegen die Umsätze nach den Aussagen mancher Betriebe im zweiten oder dritte Monat nach der Antragstellung schon wieder gestiegen seien. „Mittlerweile wurde die Rückmeldefrist verlängert und auch Ratenzahlungen sowie Stundungen sind möglich. Das ist ein guter Ansatz, aber löst das Problem der Berechnungszeiträume nicht“, so die Abgeordnete.

Unklar bleibt für Rolland, warum die Wirtschaftsministerin keine Flexibilisierungsmöglichkeiten für den zu betrachtenden Zeitraum einräumt. In anderen Bundesländern ist dies offensichtlich ebenso möglich, wie den Berechnungszeitraum ab dem 1. des Antragsmonats zu setzen. „Dies würde den Betrieben, die in der Pandemie so viele Probleme hatten und noch immer haben, entgegenkommen“, spricht die Abgeordnete weiter und fordert, dass hier nachgebessert wird, um die Corona-Situation für Betriebe zu entschärfen und für wichtige Abhilfe zu sorgen.