Das Rückmeldeverfahren der Soforthilfe Corona stößt bei vielen Betrieben negativ auf. „Der Berechnungszeitraum liegt sichtlich ungünstig“, berichtet die SPD-Landtagsabgeordnete Gabi Rolland. Nun seien die drei Monate ab Antragstellung maßgeblich für die Berechnung. Dabei waren aber oft schon vor Antragstellung massive Umsatzeinbrüche oder komplette Ausfälle zu beklagen, wohingegen die Umsätze nach den Aussagen mancher Betriebe im zweiten oder dritte Monat nach der Antragstellung schon wieder gestiegen seien. „Mittlerweile wurde die Rückmeldefrist verlängert und auch Ratenzahlungen sowie Stundungen sind möglich. Das ist ein guter Ansatz, aber löst das Problem der Berechnungszeiträume nicht“, so die Abgeordnete.