Landesregierung lehnt Arbeitszeitverkürzung für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ab

Veröffentlicht am 22.05.2017 in Pressemitteilungen

In einer kleinen Anfrage wollte SPD-Landtagsabgeordnete Gabi Rolland von der grün-schwarzen Landesregierung wissen, wie sich die Situation schwerbehinderter Beamtinnen und Beamten im Land darstellt.

Die Anfrage entstand im Kontext des Anliegens eines Bürgers, der als Betroffener darauf verwies, dass schwerbehinderten Beamtinnen in einigen Bundesländern eine Kürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zusteht, in Baden-Württemberg aber bisher keine entsprechende gesetzliche Regelung vorliegt. 

LandesbeamtInnen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erhalten je nach Behinderungsgrad eine Ermäßigung von 1-2 Wochenarbeitsstunden, auch der Bund gesteht seinen schwerbehinderten BeamtInnen zu, die wöchentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden zu reduzieren. Für schwerbehinderte baden-württembergische BeamtInnen gilt laut Arbeitszeitverordnung des Landes die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden - ohne Reduzierungsoption. 

„Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Landesregierung selbst dazu verpflichtet, den Anteil schwerbehinderter Beamtinnen und Beamter zu erhöhen. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, wenn das Land Baden-Württemberg dem Beispiel anderer Bundesländer folgend als Arbeitgeber und Dienstherr Abweichungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit zuließe. Und sozialer wäre es allemal, denn schon ein kleines Zugeständnis wie die Kürzung des wöchentlichen Arbeitspensums um eine Stunde kann Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Berufsleben erleichtern", bekräftigt Rolland.