Kleine Änderung – große Wirkung

Veröffentlicht am 02.06.2015 in Pressemitteilungen

Anpassung der Unterrichtsvergütungsverordnung sorgt für verbesserte Unterrichtsversorgung.

Das Kultusministerium hat mit sofortiger Wirkung die Unterrichtsvergütungsverordnung angepasst. Mit der Änderung reagiert das Kultusministerium auf einen erkennbaren Personalbedarf an Grund-, Haupt- und Werkreal- sowie Sonderschulen, der vor allem durch erhöhte Schwangerschaften im Laufe des Schuljahres begründet ist. 

In Verbindung mit verfügbaren Vertretungsmitteln der Schulaufsicht eröffnet die Neuregelung, dass Referendare mit 2. Staatsexamen freiwillig bis zu 24 zusätzlichen Unterrichtsstunden pro Monat halten können. Neben dem Ausbildungsgehalt werden diese Unterrichtsstunden auch zusätzlich vergütet. Bislang konnten nur Studienanwärter an beruflichen Schulen, Realschulen und Gymnasien neben der festgeschriebenen Zahl von Unterrichtseinheiten im Zuge der Ausbildung auf freiwilliger Basis vergütete Unterrichtseinheiten durchführen.

SPD-Landtagsabgeordnete Gabi Rolland freut sich über die hohe Flexibilität und den Pragmatismus des Kultusministeriums: „Mit dieser kleinen Änderung wird es gelingen, die Unterrichtssituation insbesondere an den Schulen zu verbessern, die über einen besonders hohen Krankenstand klagen. Gerade auch für die Grundschulen im Schulamtsbezirk Freiburg wird dies ein interessantes Instrument sein. Bereits im Nachtragshaushalt wurden die Mittel der flexiblen Krankheitsreserve um weitere 10 bzw. 5 Millionen Euro auf jährlich rund 70 Millionen Euro aufgestockt. Darin zeigt sich, dass wir unser Versprechen einlösen, eine verlässliche Unterrichtsversorgung im Land sicherzustellen. "